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Greenfeepreise

Spielgebühren 2024

  Montag bis Freitag Samstag, Sonntag & Feiertag
9-Loch 40,00 € 50,00 €
18-Loch 80,00 € 100,00 €

Student / Auszubildende

  Montag bis Freitag Samstag, Sonntag & Feiertag
9-Loch 20,00 € 25,00 €
18-Loch 40,00 € 50,00 €

Mietgebühren

Driving-Range 6,00 €  
Trolley 5,00 €  
E-Trolley 12,00 €  
E-Car 20,00 € (9-Loch) 35,00 € (18-Loch)

Schüler bis 18 Jahre

  Montag bis Freitag Samstag, Sonntag & Feiertag
9-Loch 15,00 € 20,00 €
18-Loch 30,00 € 35,00 €

Gäste von Mitgliedern des GCT

  Montag bis Freitag Samstag, Sonntag & Feiertag
9-Loch 30,00 € 40,00 €
18-Loch 55,00 € 65,00 €

Golf-Cart Ordnung

Bitte beachten Sie bei der Nutzung von E-Carts:

 

  • Unmittelbar nach Beendigung der Golfrunde ist das Golf-Cart am Platz vor dem Clubsekretariat abzustellen und der Cart-Schlüssel im Clubsekretariat abzugeben. Ist das Clubsekretariat nicht mehr besetzt, ist der Cart-Schlüssel in der Clubgastronomie abzugeben.
  • Die Benutzung der Golf-Carts ist ausschließlich erwachsenen oder jugendlichen Mitgliedern, sowie Greenfee- und Turniergästen ab dem 16. Lebensjahr gestattet. Im Zweifel ist das Lebensalter dem Mitarbeiter im Clubsekretariat nachzuweisen.
  • Das Golf-Cart ist für max. 2 Personen mit 2 Golfbags zugelassen.
  • Hinweisschilder oder Anweisungen unserer Mitarbeiter sowie den Marshalls hat der Cart-Nutzer stets Folge zu leisten.
  • Die Grüns und Abschläge sind großzügig zu umfahren. Keine Golf-Carts auf dem Fairway näher als 20 m zum Grün oder zu den Abschlägen.
  • Nicht durch Senken, Pfützen oder Nassstellen, abgesperrte Bereiche oder blau markierte Bereiche fahren. Bitte Staub-Verwirbelungen durch die Fahrweise vermeiden.
  • Das Fahren von engen Kurven sowie das starke Beschleunigen bzw. Abbremsen sind zur Schonung der Rasenfläche zu vermeiden. Im Bereich der Clubgastronomie sowie dem Clubsekretariat und dem Übungsgelänge ist Schritttempo zu fahren.
  • Bereits vor der Nutzung festgestellte Beschädigungen am Golf-Cart sind den Mitarbeitern im Clubsekretariat bereits vor der eigenen Nutzung unverzüglich zu melden.
  • Im Rahmen der Nutzung aufgetretene Schäden Schäden am Golf-Cart und/oder Golfplatz-Gelände müssen umgehend den Mitarbeitern im Clubsekretariat gemeldet werden.
  • Der Lenker haftet für verursachte Schäden am Golf-Cart oder Gelände.
  • Im Falle einer Beschädigung ist eine Kaution in Höhe von 500,- Euro im Clubsekretariat zu hinterlegen. Nach durchgeführter Instandsetzung wird mit dem Nutzer abgerechnet.
  • Die Nutzung des Golf-Carts ist bei Dunkelheit untersagt.
  • DIe Benutzung des Golf-Carts erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Die Benutzung des Golf-Carts berechtigt nicht zum automatischen Durchspielen.
  • Fahren Sie bitte stets rücksichtsvoll und verhindern Sie verkehrsgefährdende Situationen durch umsichtiges Fahren. Nehmen Sie während der Fahrt stehts Rücksicht auf andere Personen. Besondere Sorgfalt gibt beim Befahren des Parkplatzes zum Be- und Entladen des Golf-Carts

Stand 01_2024

Vereinbarungen

Mit folgenden Clubs besteht ein Partnerschaftsabkommen über ein ermäßigtes Greenfee:

GC Kyllburger Waldeifel / Euro GC 2000   Golf & Country Club Christnach
GC Eifel / Hillesheim   Golfresort Bitburger Land
GC Hahn   GC Weiherhof
GC Saarbrücken   Kikuoka Country Club
Golfpark Bostalsee   GC Cochem
GC Edelstein-Hunsrück    
MGC Bad Ems    

Bitte führen Sie Ihren Clubausweis zur Bestätigung mit sich. Eine Reduzierung des Greenfees wird nur für die 18-Loch Runde gewährt!

Stand: 01.2023