Ordentliche Mitglieder mit Spielbetrieb sind zur Wahrnehmung der Rechte und Pflichten aus den Golfregeln (einschließlich Amateurstatut) und dem EGA-Vorgabensystem verpflichtet und haben dauerhaft eine Spielleitung (Spielausschuss) und einen Vorgabenausschuss einzurichten, die die ihnen in den Verbandsordnungen zugewiesenen Rechte und Pflichten rechtlich und tatsächlich erfüllen können. Diese Verpflichtung ist in den Aufnahme- und Mitgliedschaftsrichtlinien (AMR) sowie dem Spiel- und Wettspielhandbuch des Deutschen Golf Verbandes e.V. festgehalten.
Wesentliche Aufgabe des Vorgabenausschusses ist die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Anwendung des EGA-Vorgabensystems. Hierzu gehören u.a. die ...
Der Vorgabenausschuss hat als einziger das Recht, bevor ein vorgabenwirksames Wettspiel begonnen hat, dieses bei besonders schlechten Wetter- oder Platzverhältnissen als "nicht vorgabenwirksam" zu deklarieren.
Dem Spiel-Vorgabenausschuss des GC Trier gehören an ...
Auf jeder Golfanlage muss es einen Spielausschuss geben. Dies bestimmen die Aufnahme- und Mitgliedschaftsrichtlinien (AMR) für alle ordentlichen Mitglieder des DGV, die die Rechte aus dem EGA-Vorgabensystem ausüben (siehe AMR Ziffer 10. Spielbetrieb). Wesentliche Aufgabe des Spielausschusses ist es, den Spielführer in der Ausübung seines Amtes zu unterstützen und die mannigfaltigen Aufgaben auf mehrere Schultern zu verteilen. Besteht keine gesonderte Regelung, ist der Spielausschuss gleichzeitig „Spielleitung“ im Sinne der Golfregeln für die Durchführung des allgemeinen Spielbetriebs. Nach den Golfregeln (siehe Erklärung „Spielleitung“) ist „... der für den Platz verantwortliche Ausschuss ...“ außerhalb von Wettspielen die Spielleitung im Sinne der Regeln. Treten also Regelfragen im Rahmen des allgemeinen Spielbetriebs, d.h. in Privatrunden oder Extra-Day-Scores auf, so entscheidet der Spielausschuss als Spielleitung. Dadurch ist sichergestellt, dass immer dann, wenn nach Golfregeln gespielt wird (also auch außerhalb von Wettspielen), Regelentscheidungen getroffen und Auskünfte gegeben werden können. Ist kein Mitglied des Spielausschusses anwesend, so sollte dennoch sichergestellt werden, dass einige Ausschussmitglieder ohne erheblichen Verzug erreichbar sind, so dass eventuelle Fragen durch das Sekretariat der Golfanlage geklärt werden können. In Wettspielen dagegen entscheidet ausschließlich die dafür verantwortliche und spezielle eingesetzte Spielleitung über die auftretenden Regelfragen.
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